Golf Passeier

Vorschriften

Platzregeln & Hausregeln

Wir bitten Sie, auf Ihre eigene Sicherheit zu achten und jegliche Handlung zu vermeiden, welche für Sie oder andere
Personen eine Gefahr darstellen könnte. Außerdem erinnern wir Sie an die folgenden Verhaltensregeln:

  1. Aus Grenzen – Reg. 27
    • durch weiße Pfosten
    • durch die Schutznetze oder Zäune an der Spielbahn 1,3,5,7,10,11,12,13 und 18
    • weiß/grüne Pfosten – internesAus für Spieler auf Bahn 2 und auf Bahn 16.
  2. Wasserhindernisse – Reg. 26
    • Wasserhindernisse sind durch gelbe Pfosten gekennzeichnet
    • Seitliche Wasserhindernisse sind durch rote Pfosten gekennzeichnet
    • Ist eine Dropping Area vorhanden, so stellt diese eine zusätzliche Drop-Möglichkeit dar
  3. Boden in Ausbesserung – Reg. 25
    • Alle Flächen welche durch blaue Pfosten oder durch eine weiße Linie gekennzeichnet sind
    • der Drainagestreifen mit Steinen neben der Strasse entlang Bahn 12.
    • sowie mögliche Erosionen in den Bunkern. Reg.25/1.
    • Es kann Erleichterung Gem.Reg.25/ 1.3 genommen werden
  4. Bestandteile des Platzes – Reg. 24
    • Alle Mauern der Abschlag-Aufbauten
    • Die Befestigungsmauer am Green 14 u.und Green 17
    • Alle Wege ohne Belag (Schotter oder Asphalt)
  5. Bewegliche Hindernisse – Reg. 24/1
    • Steine im Bunker sind bewegliche Hemmnisse
  6. Unbewegliche Hindernisse – Reg. 24/2
    • Die Distanzmarker der 100, 150 u. 200 Meter
    • Werbeplakate, Bänke, Ballwascher, Blumenbeete und Schutznetze
    • Alle Komponenten der Beregnungsanlage
    • Abwasserschächte und Kanaldeckel
    • Die Ständer bzw. Masten der Stromleitung
    • Alle Wege mit Belag (Schotter oder Asphalt)
  7. Erleichterung – Reg. 24/2 b
    • Trifft ein Ball die Kabel oder Masten der Elektroleitung so muss der Schlag mit einem Ball straflos wiederholt
      werden.
  8. Entfernungsmessgeräte – REG. 14/3 Anm.
    • Entfernungsmessgeräte und GPS-Geräte sind zugelassen.
  9. Abspielzeit bei Turnieren – Reg. 6/3
    • Turnierspieler müssen zu der von der Turnierleitung festgesetzten Startzeit am ersten Abschlag anwesend sein.
    • Verspätungen unterliegen folgenden Strafen:
      • Bis zu 5 Minuten.: 2 Strafschläge/Zählspiel oder Lochverlust/Lochwettspiel
      • Mehr als 5 Minuten: Disqualifikation
    • Für die Zeitnehmung gilt die Uhr bei Abschlag eins.
  10. Spielunterbrechung – Reg. 6/8
    • 1 Andauernder Sirenenton: „sofortige Aussetzung des Spieles“
    • 2 Kurze Sirenentöne: „Wiederaufnahme des Spieles“
    • 3 Kurze Sirenentöne: „Abbruch des Spieles“
  11. Strafen für den Verstoß gegen die Lokalregeln
    • Lochspiel = Lochverlust
    • Zählspiel = 2 Strafschläge
    • Für alle weiteren Fälle gelten die Regeln des R.&A. Rules Limited und der F.I.G.
  12. Distanzmarker
    • Rot: 100 mt. Anfang
    • Gelb: 150 mt. Angang

Golf Cart Benutzungsbedingungen

  1. Ein Cart wird für die Dauer einer Golfrunde von 18 Loch auf der Anlage des Golfclub Passeier.Meran vermietet. Die
    Runde ist in normalem Spieltempo zu absolvieren. Während der Benutzungsdauer dürfen keine größeren Pausen
    eingelegt werden.
  2. Reservierung nimmt ausschließlich das Clubsekretariat entgegen.
  3. Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Unmittelbar nach Beendigung der Golfrunde ist das Golf Cart vor dem
    Eingang des Clubhauses abzustellen. Der Schlüssel ist im Clubsekretariat (ggf. im Clubrestaurant) abzugeben.
  4. Die Benutzung der Golf Carts ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet.
  5. Das Golf Cart ist für maximal zwei Personen und zwei Golfbags zugelassen, jede weitere Zuladung ist verboten!
  6. Das Cart wird in technisch einwandfreiem Zustand zur Verfügung gestellt. Es ist durch Mieter vor Inbetriebnahme
    einer Prüfung bezüglich seiner Funktionstauglichkeit zu unterziehen: insbesondere müssen die Bremsen überprüft
    werden.
  7. Die Bedienungsanleitung des Carts ist zu beachten.
  8. Das Fahren von engen Kurven sowie das starke Beschleunigen ist zur Schonung der Rasenflächen zu vermeiden.
  9. Hinweisschildern oder Anweisungen der Golfclub Mitarbeiter ist stets Folge zu leisten.
  10. Das Befahren von Grüns, Abschlägen, Vorgrüns, Zwischenräume zwischen den Bunkern und Grüns sowie aller
    Übungsgrüns ist verboten.
  11. Pfützen, Nassstellen und weiß markierte Bereiche sind ebenfalls zu meiden.
  12. Wo auf der Golfanlage befestigte Wege vorhanden sind und deren Benutzung in Betracht kommt, sind diese
    bevorzugt mit dem Cart zu befahren.
  13. Schäden am Golf Cart oder am Golfplatz müssen umgehend dem Club gemeldet werden.
  14. Der Mieter haftet für verursachte Schäden am Golf Cart oder Golfplatz.
  15. Die Benutzung des Golf Carts erfolgt auf eigene Gefahr.
  16. Die Benutzung eines Golf Carts berechtigt nicht zum automatischen Durchspielen; andere Flights dürfen nicht
    behindert oder genötigt werden.
  17. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die von ihm, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinem Erfüllungsgehilfen
    grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die aus
    der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person herrühren.
  18. Der Mieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere haftet er für Schäden, die durch
    einen unsachgemäßen Gebrauch des Golf Carts entstehen. Die Gefahr der Verschlechterung oder der Zerstörung
    des Golf Carts trägt ab Bereitstellung des Fahrzeugs bis zu dessen Rückgabe an den Vermieter vollumfänglich der
    Mieter. Entstandene oder drohende Schäden hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

Fahren Sie bei Überquerung der Straße stets rücksichtsvoll und verhindern Sie verkehrsgefährdende Situationen
durch umsichtiges Fahren. Nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und andere Cartfahrer. Besondere Sorgfalt gilt beim
Überqueren der Straße und Befahren der Tiefgarage zum Be- und Entladen des Golf Carts.

Tee Time

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